Digitales Hinweisgebersystem

Digitales Hinweisgebersystem

Im Rahmen unserer Compliance-Strategie haben wir zusammen mit der Firma QL KG ein digitales Hinweisgebersystem eingerichtet.

Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Geschäftspartner, Kunden oder sonstige Dritte haben über das Hinweisgebersystem die Möglichkeit, Meldungen über Verstöße gegen Gesetze sowie die Richtlinien und Werte der Hiller Unternehmenspolitik, die das rechtskonforme Handeln unseres Unternehmens betreffen, abzugeben.

Zu welchen Verstößen können Hinweise abgegeben werden?

  • Korruption / Bestechung
  • Diebstahl / Unterschlagung
  • Betrug / Untreue
  • Wettbewerbs- / Kartellverstöße
  • Geldwäsche / Terrorismusfinanzierung
  • Bilanzbetrug / Buchhaltungsverstöße
  • Gesundheitsschutz / Arbeitsplatzsicherheit
  • Diskriminierung / Belästigung

An das Hinweisgebersystem können die Hinweise auf Verstöße gemeldet werden – und zwar jederzeit und in deutscher und englischer Sprache.